DNN009 – Datenschutz an Schulen, Schuldaten für Alle, Wissenschaftsausschuss
Duration: 00:00:00
Published by Martin Delius under CC BY SA 3.0.
Duration: 00:00:00
Published by Martin Delius under CC BY SA 3.0.
Die Politik hat sich aus einem rechtmäßigen Arbeitskampf heraus zu halten. Die Lehrerinnen und Lehrer streiken allerdings nicht nur für sich sondern für eine bessere Schulpolitik. Einschränkungen und Unannehmlichkeiten für Schülerinnen und Schüler können kompensiert werden und sind nicht von Dauer, die schlechte Personalsituation an den Schulen allerdings schon. Den legalen Streik durch das Argument „auf dem Rücken der Schüler_innen“ öffentlich zu diskreditieren halte ich in der aktuellen Situation für unangebracht auch wenn sich die Lehrerinnen und Lehrer mit der radikalen Aktion sicher keine Freunde machen und sich dafür auch rechtfertigen müssen.
Ich habe in der letzten Woche zum angekündigten Streik der angestellten Lehrkräfte in Berlin während der Abiturprüfungen eine Umfrage gestartet. Hier findet ihr die detaillierten Ergebnisse. Natürlich ist diese Umfrage nicht wirklich verbindlich oder ausschlaggebend. Es ist dennoch interessant wie die 267 Berliner Teilnehmenden abgestimmt haben (wenn es sich denn bei allen um reale Personen handelt).
Der überwiegende Teil der Teilnehmenden war demnach nicht gegen einen Streik an Prüfungstagen. Der größte Anteil Zustimmung hatte die Gruppe der Lehrer_innen, dicht gefolgt von den Schüler_innen.
Eine Kurzzusammenfassung des Ergebnisses findet sich auch hier.
Es gab einige Kritik an der Formulierung der Auswahlmöglichkeiten. Oft wurde kritisiert, dass die Option „Nein“ zugleich mit einer Strafe für die streikenden Lehrerinnen verknüpft worden ist. Dazu ist klarzustellen, dass das Streikrecht in Deutschland keine politische Debatte über Zeitpunkt, Ort und Gründe vorsieht. Dass heißt entweder ist der Streik legal und es darf keine Repressalien gegen die Streikenden geben oder aber der Streik ist illegal und dann muss es auch Strafen geben. Deshalb habe ich bei den pauschalen Antworten eigentlich nur diese beiden Extreme gesehen. Für meine eigene kleine Auswertung habe ich dann auch die Tendenzen in den Antworten unter „Sonstiges“ einfließen lassen.
Auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass es nicht meine Aufgabe als Abgeordneter ist, den Streik so kommentieren, will ich etwas zu den Gründen sagen.
Berlin hat ein Problem mit der Arbeitssituation der angestellten Lehrkräfte. Es ist nachvollziehbar nicht mehr zu verbeamten. Dann muss an dieser Stelle aber auch ein Ausgleich geschaffen werden. Angestellte Lehrer_innen haben kein Problem mit ihrem monatlichen Gehalt. Das Problem entsteht über die Lebensarbeitszeit, über die sie gegenüber Beamt_innen mit ihren sozialen Absicherungen und Pensionen schlechter gestellt sind. Doch auch die Personalsituation an den Schulen sieht schlecht aus. Funktionsstellen an Schulen können nicht besetzt werden, weil sie unattraktiv für angestellte Lehrkräfte sind. Die Anzahl der so genannten Mangelfächer stieg im letzten Jahr von 3 auf 8, weil auch hier die Stellen für viele junge Lehrkräfte unattraktiv sind. Die überalterten Lehrkräftekollegien werden den Bedarf an neuen Lehrer_innen weiter erhöhen. In den nächsten Jahren werden ca. 1400 neue Ruheständler_innen etwa 850 Universitätsabgänger_innen gegenüber stehen. Im Gegensatz zu anderen Ländern kommt für Berlin noch hinzu, dass wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Schülerinnen und Schüler erwarten.
All das zusammen genommen bin ich froh, dass von Seiten der angestellten Lehrkräfte zusätzlich Druck auf den Senat ausgeübt wird, hier tätig zu werden. Erste Erfolge zeigt das ja schon in der Bewegung der Senatorin beim Thema der Altersermäßigung an Arbeitsstunden. Auch wenn das noch längst kein Konzept ersetzt, macht es doch klar, dass die Lehrerinnen und Lehrer eben auch für die Berliner Schule und die zukünftigen Schüler_innen und Eltern streiken.
Mir ist außerdem wichtig mit einem Scheinargument aufzuräumen, dass von Streikgegnern – vor allem aber auch vom politischen Mainstream – vorgebracht wird. Es heißt sinngemäß der Streik würde auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler ausgetragen. Meiner Meinung nach besteht dafür keinen Anlass. Es ist richtig, dass sich die Lehrkräfte mit der Entscheidung in der Prüfungszeit zu streiken keine neuen Freunde gemacht haben. Es ist auch richtig, dass durch den Streik organisatorische Schwierigkeiten auf die Schulen zukommen, die den Prüfungsablauf sicherstellen müssen.
Es gibt jedoch keinen Anhaltspunkt für die Behauptung, dass Schüler_innen deshalb schlechter abschneiden, Termine nicht eingehalten werden können oder sonst irgendein bleibender Nachteil aus dem Streik erwächst. Die streikenden Lehrerinnen und Lehrer sind in der Verantwortung dies auch den Schüler_innen und Eltern zu erklären. Ich gehe aber davon aus, dass die Schulen trotz Streik in der Lage sein werden einen vernünftigen Prüfungsablauf zu gewährleisten. Das Abitur ist also sicher. Wir werden aber im Abgeordnetenhaus genau nachfragen welche Nachteile der Streik genau hatte.
Derzeit entspannt sich eine Diskussion in verschiedenen sozialen Netzwerken und auch in der Presse darüber ob die Ankündigung der angestellten Lehrer_innen in Berlin an relevanten Prüfungstagen im April und Mai zu streiken, noch legitim ist oder nicht. Ich möchte die Aufmerksamkeit für das Thema nutzen um Euch ein paar Fragen zu stellen und herauszufinden wie ihr das so seht.
Contra-Argumente findet ihr in dem folgenden Blogbeitrag: http://politgirl.wordpress.com/2013/04/15/wenn-lehrer-an-prufungstagen-streiken/
Pro-Argumente in einer Antwort auf eine kritische Anfrage: http://pastebin.com/sN46C2xn und weitere Argumente hier: http://pastebin.com/ngQUb9RH
Hier ist der Link zu der entsprechenden Google-Umfrage: https://docs.google.com/forms/d/1s1IILneZ0FXnW-qz8ze1fj1nIrZay86aHtchdorwgFc/viewform
DISCLAIMER: Natürlich nutze ich diese Umfrage nicht für meine schlussendliche politische Willensbildung. Ich möchte hier ein Stimmungsbild haben und dafür die Empörungskultur im Netz nutzen um hohe Beteiligung zu erreichen.
Auch diese Woche startet wieder mit einer neuen folge DNN. Themen stehen im Titel, Links unten.
Duration: 00:00:00
Published by Martin Delius under CC BY SA 3.0.
Mich haben einige Anfragen wegen der heutigen Veranstaltung der FES zum Thema “Inklusion an der Berliner Schule” erreicht. Aufgrund eines Fehlers der Veranstalter, für den sie sich dankenswerter Weise entschuldigt haben, wurde die Piratenfraktion nicht eingeladen. Kurzfristig konnte ich aber über der Wochenende heute Abend für die Veranstaltung aus familiären Gründen nicht frei machen. Ich habe es mir aber dennoch nicht nehmen lassen, einmal grundsätzliche Positionen der Piraten zum Thema Inklusion aufzuschreiben, die ich mit Euch hier teilen möchte.
Als bildungspolitischer Sprecher und Abgeordneter der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin begegnet mir das Thema Inklusion nicht nur im parlamentarischen Alltag. Teilhabe und die politisch gestaltete offene und tolerante Gesellschaft des 21. Jahrhunderts ist Fundament der Politik der Piratenpartei. Ich unterstütze und kontrolliere den Senat bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort in Berlin und damit auch an Berliner Schulen. Gemeinsam mit meiner Fraktion und Partei erarbeiten wir Prioritäten und Lösungsvorschläge für diese Aufgabe.
Jeder Mensch hat das bedingungslose Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe!
Wir setzen uns für barrierefreie städtische Infrastruktur für Menschen mit Einschränkungen in Berlin ein: im öffentlichen Raum, im öffentlichen Nahverkehr, in öffentlichen und privaten Einrichtungen, dass heißt auch in der Schule und am Arbeitsleben.
In Ausbildungsstätten (Schulen, Lehrwerkstätte, Hochschulen) müssen alle Räume, Lehrmaterialien und der Unterricht Barrierefreiheit-Standards entsprechen. Der teils katastrophale Sanierungsstau an Berliner Schulen lässt dieses Ziel in weite Ferne rücken und in Chance zugleich für die baulich barrierefreie Schule.
Wir setzen uns für das Recht auf Zugang zu Information für alle haben (Bildung, Kultur, Politik) ein – zur gleichen Zeit, zum gleichen Preis, in einer der individuellen Einschränkung angepassten Form.
Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft. Eine inklusive Gesellschaft, ist eine Gesellschaft, in der man nicht mehr über Inklusion sprechen muss. Bis dahin ist es noch ein weiter steiniger Weg. Es kommt auf uns alle an, auf unser Engagement und unseren politischen Willen. Von allein ändert sich die Gesellschaft nicht zum Besseren. Doch es lohnt sich: Von einer barrierefreien Gesellschaft profitieren alle Menschen viel mehr als wir es uns heute vorstellen können.
Die inklusive Schule ist ein Ort an dem die Jüngsten unserer Gesellschaft erleben ohne Vorurteile miteinander zu wachsen, zu lernen und Konflikte zu lösen, ohne dass die individuellen sozialen, körperlichen und geistigen Vorraussetzungen stigmatisieren.
Wir bauen die Welt von morgen in den Schulen und Köpfen unserer Kinder. “Anders”-sein ist die Regel. “Normale” Schüler gibt es nicht. Pädagogen, Schulhelfer, Psychologen und nicht zuletzt der Staat selbst hat die Verantwortung in der Schule die Grundlage zu schaffen, damit in Zukunft eine inklusive Gesellschaft in Universitäten, am Arbeitsplatz und in allen sozialen Zusammenhängen selbstverständlich ist.
Genau so wie die Fürsorge von Eltern ihren Kindern gegenüber nicht von körperlichen oder geistigen Merkmalen abhängt, ist auch der Staat in der Pflicht, sich um alle zu sorgen.
Lehrerinnen und Lehrer können dabei nicht alle Bedürfnisse heterogener Klassen, Schulen und Schülergruppen bedienen. Sie brauchen Unterstützung, dauerhaft und direkt. Gemeinsam mit Fachkräften, Ärzten einer flexiblen Verwaltung und dem eigenen erlernten pädagogischen Wissensschatz können sie in Zukunft in der Lage sein jedem Kind ein passendes Lehrangebot zu machen.
Es gibt Experten für die inklusive Schule. Erfahrene Lehrerinnen, Ärzte und Sonderpädagogen können uns allen zeigen wie die inklusive Schule funktionieren kann. Wir müssen ihnen den Stellenwert einräumen, den sie dazu brauchen und ihnen zuhören.
Wir müssen aber auch die Orte identifizieren, an denen Inklusion funktioniert und von ihnen Lernen. Unsere jungen Lehrerinnen und Lehrer sollten zu allererst die besten Beispiele vorgeführt bekommen. Erfolgreiche integrative Schulprojekte können und müssen uns hier Wegweiser sein, die uns helfen die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen.
Die inklusive Schule bietet allen Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen die Chance, in die Regelschule und damit in die Wunschschule aufgenommen zu werden und nicht in Sonderschulen abgeschoben zu werden. Dies führt dazu, dass alle Schülerinnen und Schüler die Chance erhalten, Abschlüsse zu erhalten, die bisher für sie nicht erreichbar waren. So können z.B. Jugendliche das Abitur ablegen und erhalten den Zugang zu Universitäten. Dies war vor Jahrzehnten noch undenkbar und ist auch heute noch schwierig.
Eine weitere Chance ist, dass Kinder ohne Bedarfe von Anfang an lernen, ihre Mitschüler und Mitschülerinnen mit Bedarfen als Freunde zu gewinnen. Die gegenseitige Hilfe und Unterstützung untereinander wird mit der inklusiven Schule außerordentlich gefördert. So wächst eine neue Generation des Miteinanders heran.
Schließlich bietet die inklusive Schule die Chance, veraltete Schulstrukturen zu überdenken. So ist z.B. eine inklusive Schule ohne Binnendifferenzierung nicht denkbar.
Bis heute sind sich Politik, Betroffene und Verwaltung nicht einmal über die Definition des Begriffs inklusive Schule einig. Was ist Inklusion eigentlich? Es ist schwierig aber notwendig diesen öffentlichen Diskurs zu führen. Die vergangenen Jahre haben hier zu wenig Klärung bewirkt, wie der jüngste Diskurs zeigt.
Was kommt auf da auf uns zu? Diese Frage stellen sich nicht nur Eltern und Lehrer_innen. Aus den Erfahrungen der letzten Schulreformen (z.B. JÜL) wissen wir, dass umfangreiche Änderungen in Schulstruktur und -kultur oft nicht ausreichend vorbereitet werden. Lehrerkräften muss die Unsicherheit mit dem schwierigen und oft neuen Thema genommen werden, es braucht vor der Einführung der inklusiven Schule umfangreiche Fortbildung. Die heute schon schlechte Bezahlung von Schulhelfer_innen, eine schlechte Ausstattung der Schulen und überlastete Lehrkräfte dürfen sich nicht noch mit dem neuen Projekt verschärfen sondern müssen vorher aufgefangen werden.
Dafür muss Geld in die Hand genommen werden. Um diese Hürde zu nehmen, ist es erstmal notwendig anzuerkennen, dass die inklusive Schule nicht kostenneutral zu stemmen sein wird. Die Koalition hatte zwar im Haushalt 12/13 200000 EUR für Schulhelferinnen und Schulhelfer vorgesehen, was aber angesichts der Größe des Projektes Inklusion verschwindend gering ist.
Gleichzeitig muss sich auch an den Schulen und deren internen Strukturen etwas ändern. Inklusion ist nicht gleich Inklusion und die Umsetzung der landesweiten Vorgaben muss individuell und schulscharf ablaufen. Dafür brauchen wir speziell versierte Sonderpädagoginnen und -pädagogen, die auch Weisungsbefugnisse haben. Wie sollen inklusive Schulen organisiert sein? Welche Entscheidungen müssen in der Klasse und welche schulweit getroffen werden. All dies hängt von der Schülerstruktur, vom Schulstandort und dem zur Verfügung stehenden Personal ab.
Wir stehen mit allen Kräften bereit um bei der Umsetzung der inklusiven Schule zu helfen. Schon im letzten Doppelhaushalt haben wir 1 Mio. EUR extra für vorbereitende und begleitende Maßnahmen gefordert. Das reicht natürlich bei Weitem nicht. Wir streiten dafür, dass Berlin bis 2015 seine Bildungsausgaben auf einen gesunden durchschnitt von 7% am Bruttoinlandsprodukt erhöht und anerkennt, dass zuerst Personal, Ausstattung, Räumen uns zusätzliche Ausbildungsangebote stimmen müssen bevor man das Projekt inklusive Schule ernsthaft angehen kann.
Wir setzen uns im Rahmen der Lehrer_innenbildung dafür ein, dass die pädagogische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen einen höheren Stellenwert einnimmt. Zu Umsetzung und Begleitung der inklusiven Schule in Berlin gehört für uns auch die Aufklärung und öffentliche streitbare Auseinandersetzung mit dem Thema. Wir werden dafür kämpfen, dass hier nicht wieder überstürzt eine Reform durchgeführt wird, auf die niemand so richtig vorbereitet wurde.
Duration: 00:12:28
Published by Martin Delius under CC BY SA 3.0.
Duration: 00:07:47
Published by Martin Delius under CC BY SA 3.0.
In der letzten Woche bin ich kurzfristig auf die gemeinsame Veranstaltung des ThinkTank 30, des Club of Rome, und der Heinrich Böll Stiftung zum Thema ”Mehrsektorale Partnerschaften für Nachhaltigkeit” eingeladen worden. Meine Aufgabe war es, die Erfahrungen von PPP im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin zu beleuchten. Den daraus entstandenen kurzen Text möchte ich Euch nicht vorenthalten.
Es bietet sich an am Beispiel der Deutschen Hauptstadt die Auswirkungen so genannter Public-Private-Partnerships in der öffentlichen Daseinsvorsorge zu betrachten.
Dem Zeitgeist entsprechend hat die Stadt Berlin in den 90er Jahren die Privatisierung öffentlicher Aufgaben und der Daseinsvorsorge maßgeblich vorangetrieben. Zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung wurden unter anderem die landeseigenen Gas- und Stromunternehmen privatisiert. Ab 1994 betraf das die GSAG und ab 1997 die BEWAG.
Im gleichen Zeitraum entwickelte Berlin ein besonders Modell der PPP, dass in der juristischen Literatur unter dem Begriff „Berliner Modell“ bekannt wurde. Kurz gesagt geht es bei diesem Modelle darum, öffentlich-rechtliche Unternehmen unter die Führung einer privatrechtlichen Gesellschaft zu stellen. Die nun als Töchter von privatwirtschaftlichen Gesellschaften geführten Unternehmen, verlieren dabei ihren öffentlich-rechtlichen Status nicht.
Im Folgenden möchte ich auf zwei besonders bekannte und verheerende Modellbeispiel in Berlin eingehen: Die Bankgesellschaft Berlin AG und die Berliner Wasserbetriebe. Beide Einrichtungen haben sich für den Haushalt der Stadt Berlin, die öffentliche Infrastruktur und die sozialverträgliche Versorgung der Berlinerinnen und Berliner im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge als schädlich herausgestellt.
Die Bankgesellschaft Berlin AG wurde als Holding 1994 gegründet. Unter diesem Dach wurden die Landesbank Berlin, die Berliner Bank, die BerlinHyp und die Wohnungsbaukreditanstalt (WBK) zusammengeführt.
Bei der Landesbank Berlin sollte mit dem neuen Modell das so genannte Regionalprinzip ausgehebelt werden, dass dem gut mit Kapital ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Unternehmen überregionale Investitionen verbot. Die Berliner Bank als privatrechtliche AG im Besitz der Stadt sollte von dem neuen Modell aufgefangen werden, da diese ihren wachsenden Kapitalbedarf nicht mehr bedienen konnte. Die BerlinHyp war selbst Privatisierungsobjekt als ehemalige öffentlich-rechtliche Kapitalsammelstelle für die so genannten Berlin-Darlehen zuständig. Die WKB, später Investitionsbank Berlin (IBB), war bis zur Wende zuständig für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus in Berlin.
Die privatwirtschaftlich orientierte Unternehmensführung etablierte durch die Schaffung der IBG – Immobilien- und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin GmbH – ein Geschäft mit Fondsimmobilien, die durch Mietgarantien und Andienungsgarantien attraktiv wurden. Die Haftung hierfür übernahm schlussendlich über die Landesbank Berlin das Land selbst. Das Produkt resultierte in einem Schneeballsystem, dass mit immer größeren Fonds – und damit vereinnahmten Fondsgebühren – zu einem groß angelegten Ankauf minderwertiger Immobilien führte, auf denen die Berlinovo als Nachfolger der IBG bis heute immer noch sitzt.
Im Jahr 2001 kam es dann zum Zusammenbruch des Systems und zum „Berliner Bankenskandal“. Die Folge waren die Übernahme der IBG zu 56% durch das Land mit einer Kapitalzuführungen (1,75 Mrd. EUR) an die Bankgesellschaft. Das Land übernahm damit Immobilienrisiken von etwa 21,6 Mrd. EUR, die durch die Geschäfte der Bankgesellschaft aufgebaut wurden. Nach den Auflagen des entsprechenden EU-Beihilfeverfahrens wurde schlussendlich 2007 die Bankgesellschaft verkauft. Die 4,6 Mrd. EUR Erlös reichten natürlich nicht aus die Kosten des Risikoabschirmungsgesetzes zu tilgen. Der gesamte Ablauf lies die Stadt Berlin unter anderem mit einer maroden und nicht veräußerungsfähigen Berlinovo zurück, die immer noch Fonds bewirtschaftet, die ohne die Zustimmung der restlichen Zeichner nicht aufgelöst werden können.
Aus Berliner Sicht und Erfahrung lässt sich hier ganz klar attestieren: Diese Art der Konzernkonstruktion, bei der die „Haftung“ bei der öffentlichen Hand verbleibt, diese aber weder Einblick noch Kontrolle hat, ist für die öffentliche Hand grundsätzlich gefährlich. Die privatwirtschaftliche Führung und Ausrichtung öffentlich-rechtlicher Unternehmungen geschieht im Interesse der Gewinnmaximierung, das unkontrollierbar und extrem risikobehaftet für die öffentlichen Haushalte ist.
Am Beispiel der Berliner Wasserbetriebe, lässt sich außerdem gut veranschaulichen mit welchen politischen Konsequenzen und langfristigen Verbindlichkeiten die öffentliche Hand durch PPP zu kämpfen hat. Auch die Wasserbetriebe wurde 1999 nach dem „Berliner Modell“ privatisiert. Hierbei wurden 49,9 Prozent der Berlinwasser Holding AG, denen die Berliner Wasserbetriebe als Anstalt des öffentlichen Rechts untergeordnet sind, an ein Konsortium der Konzerne RWE und Vivendi – heute Veolia – für ca. 1,69 Milliarden Euro veräußert. Durch eine einzigartige vertragliche Konstruktion wurde den Privaten obwohl sie nicht Mehrheitseigner sind die Führung über die Wasserbetriebe als Anstalt öffentlichen Rechts zugestanden. In dem bis 2011 unter Verschluss gehaltenen Vertragswerk ist auch eine sog. Gewinngarantie für die Privaten festgeschrieben, die sogar explizit dem Interesse der öffentlichen Haushalte zur Konsolidierung widerspricht.
In der seit 2004 geltenden Regelung muss das Land Berlin auf die eigenen Gewinne als Mehrheitseigner verzichten, wenn die privaten Anteilseigner aufgrund zu geringer Gewinne, die festgeschriebene Rendite nicht einfahren könnten. Die Folge hiervon sind naturgemäß Preissteigerungen bei den Berlinerinnen und Berlinern, die als Souverän ja eigentlich Auftraggeber der öffentlichen Daseinsfürsorge sind. Nach der dem erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung der Verträge versucht man nun die politischen Wogen zu glätten und die Berlinerinnen und Berliner zu entlassen. Das Land hat inzwischen über 600 Millionen EUR für den Rückkauf der Anteile von RWE ausgegeben. An der einmal gefassten vertraglichen Vereinbarung ändert das allerdings nichts. Die heutige Veolia bleibt weiterhin verantwortlich für die Geschäfte der Wasserbetriebe.
Diese Art der Konzernkonstruktion angewendet auf Bereiche der Daseinsvorsorge können bei einem Monopolbetrieb wie Wasserwerken zwar zu Gewinnen für die Privaten und den öffentlichen Haushalt führen, was aber gleichzeitig zu Lasten der gesamten Bevölkerung geht. Schließlich muss der Staat sich auch die Frage gefallen lassen mit welcher Berechtigung er die Kontrolle über die eigenen Güter und Aufgaben so bereitwillig abgibt?
Dass hier stets nicht allein Staatssekretäre und private Geschäftsführer am Werk sind und PPPs eben auch mit einer Vielzahl an Dritten in Zusammenhang stehen, verwundert nicht. In Berlin agiert seit Jahren zum Beispiel die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer als Berater für das Land nicht nur in Privatisierungsfragen, so auch bei der Konstruktion der Berliner Wasserbetriebe.
Diese Berater tauchen aber nicht nur bei der Konstruktion solcher Modelle auf, sondern beraten auch bei der „Rettung“ von Gesellschaften, die auf Grund solcher Konstruktionen zusammenzubrechen drohen: Als die Bankgesellschaft auch auf Grund ihres Immobiliendienstleistungsgeschäfts 2001 vor der Pleite stand, war Freshfields an der Konstruktion der „Risikoabschirmung“ beteiligt und vertrat das Land Berlin auch beim darauf folgenden EU-Beihilfeverfahren. Aus dem Beihilfeverfahren resultierte die Auflage, dass das Land Berlin seine Anteile am Bankkonzern zu veräußern hätte. Da der Konzern ohne die öffentlich-rechtliche Berliner Sparkasse nicht viel wert gewesen wäre, wurde unter Mithilfe von Freshfields das Berliner Sparkassengesetz dergestalt modellhaft formuliert, dass damit eine Veräußerung der öffentlich-rechtlichen Sparkasse auch an einen privaten Investor möglich gemacht wurde.
Obwohl das nicht nötig wurde, zeigt es doch welchen Einfluss eben solche Berater durch Privatisierungsvorhaben auf Kernbereiche der öffentlichen Verantwortung haben und wie weit sich so staatliche Einflussnahme von den Interessen des Souveräns entfernt. Um PPP-Modelle erfolgreich zu konzipieren und zu betreuen braucht die öffentliche Hand Know-How, dass sie sowohl personell als auch fachlich nicht aufweisen kann. So kann es dazu kommen, dass hier sprichwörtlich der Bock zum Gärtner gemacht wird. Die Entwicklungen in Berlin zeigen, dass durch PPP-Modelle staatliche Souveränität in einem unverantwortlichen Maße an private Interessensvertreter delegiert werden.
Der Souverän, die öffentliche Hand und nicht zuletzt der Haushaltsgesetzgeber knebeln sich mit bisherigen PPP-Modellen stets selbst. Den kurzfristigen Einnahmen stehen der Verfall von Infrastruktur, verlust von Glaubwürdigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung und extrem komplexe, teure und unberechenbare Rückabwicklungsprozesse gegenüber.
Für Berlin ist die Richtung klar. Wir dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Wir müssen alles daran setzen sie zu korrigieren auch wenn es uns teuer zu stehen kommt. Die Berlinerinnen und Berliner kämpfen für die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung und die Einrichtung demokratisch kontrollierter Stadtwerke. Die Menschen in der Stadt vertrauen privaten Unternehmen in der Daseinsvorsorge nicht mehr und wollen offene Verträge und staatliche Verantwortung. Nicht zuletzt ist es auch die Aufgabe staatlichen Handelns für die nächste Legislaturperiode, die nächste Generation mitzudenken und Verantwortung zu übernehmen. Die Geschichte der Berliner Privatisierungsvorhaben hat gezeigt, dass durch diese Art PPP langfristig weder Versorgungssicherheit noch Haushaltskonsolidierung hergestellt werden kann.
Weil ich es schon wieder etwas schleifen gelassen habe, kommt die neueste Folge von Delius’ neueste Nachrichten kurz vor der Fraktionssitzung.
Duration: 00:00:00
Published by Martin Delius under CC BY SA 3.0.
In dieser Folge berichte ich unter anderem aus dem heutigen Wissenschaftsausschuss. Zu Anfang gibt es einen kurzen Bericht über meine Anträge aus der letzten Fraktionssitzung.
Gestern Fraktionssitzung (OER für Schulkultur, BER-Neustart Antrag, WPD Gutachten zu Tegel)
https://www.piratenfraktion-berlin.de/antraege/
Duration: 00:00:00
Published by Martin Delius under CC BY SA 3.0.